Steuernews #11
Arbeitgeber / Arbeitnehmer
Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss ist ab 2019 für Neuzusagen verpflichtend
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Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss ist ab 2019 für Neuzusagen verpflichtend
Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen (z.B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge.