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Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus
Sachverhalt
Vererbt der Erblasser an seinen überlebenden Ehegatten ein im Inland, der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum gelegene Immobilie, die der Erblasser bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (Familienheim), bleibt dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Wohnung muss beim überlebeneden Ehegatten (Erwerber) unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein.
Auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung müssen Barumsätze richtig erfasst werden, damit eine Schätzung ausgeschlossen ist.
Sachverhalt
Der Antragsteller und Restaurantbesitzer ermittelt seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung. Für die Jahre 2009 bis 2012 führte das Finanzamt eine
Außenprüfung durch. Bei der Prüfung gelangte der Prüfer zu der Ansicht, dass die vorgelegten Kassenaufzeichnungen nicht geeignet sind, die Höhe der Einnahmen korrekt nachzuweisen. Die Buchhaltung des Restaurantbesitzers wurde daraufhin verworfen, weil das Kassenbuch in Form einer veränderbaren Excel-Tabelle geführt wurde