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Viele Menschen spenden seit 2015 für Flüchtlinge, aber es wird auch für Sportvereine, Kirchengemeinden und Opfer von Naturkatastrophen gespendet. Wer spendet unterstützt nicht nur andere, sondern kann dadurch auch die eigene Steuerlast senken.
Um die Absetzbarkeit der gezahlten Zuwendungen zu gewährleisten, müssen einige Punkte beachtet werden. So muss die Spende zum Beispiel freiwillig erfolgen und der Spender somit aus freien Stücken handelt.
Ein Treppenlift ist an sich kein medizinisches Hilfsmittel, kann jedoch im weiteren Sinne als solches bezeichnet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Treppenlift zur Steigerung der Lebensqualität angeschafft wird. Entscheidend hierfür war allerdings, dass eine Voraussetzung für die medizinische Notwendigkeit vorgelegt werden musste. Eine hausärztliche Bescheinigung hat dem Finanzamt bisher nicht als Erfüllung dieser Voraussetzung gereicht.