Steuernews #11 – Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge:
Arbeitgeberzuschuss ist ab 2019 für Neuzusagen verpflichtend
Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung vom Arbeitgeber zusgesagt, so liegt eine betriebliche Altersversorgung vor.
Mit Änderung ab dem 01.01.2018 (Betriebsrentenstärkungsgesetz) ergaben sich neue gesetzliche Regelungen u.a. bei Direktversicherungen und Pensionskassen, mit dem Ziel, die Attraktivität solcher Zusagen zu erhöhen.
Hierzu wurde
- der steuerfreie Förderrahmen bei der Gehaltsumwandlung angehoben und
- der neue steuerliche Förderbetrag für Geringverdiener eingeführt.
Neu ist, dass ab dem 01. Januar 2019 bei Abschluss von Neuverträgen ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % zu leisten ist, wenn der Arbeitgeber aus der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Tipp: Der neu eingeführte Arbeitgeberzuschuss greift bei Altverträgen erst ab dem Jahr 2022.