Personal ist einer der wichtigsten Bereiche in den meisten Unternehmen. HESSLING & HESSLING erstellt jeden Monat eine Vielzahl von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitgeber unterschiedlicher Größe und erbringt in diesem Zusammenhang gleichzeitig vielfältige Beratungsleistungen.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung bedeutet dabei wesentlich mehr als nur die Erfassung von Mitarbeiterdaten und einer anschließenden Abrechnung auf Knopfdruck. Eine korrekte und pünktliche Abrechnung alleine reicht heutzutage nicht mehr aus. Mit regelmäßiger Sicherheit ändern sich laufend arbeitsrechtliche, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.
Aufgrund dieser Änderungen ergeben sich für unsere Mandanten Fragen nach Entgeltumwandlung, Dienstvertragsgestaltung, Kfz-Versteuerung und zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten für motivierte Mitarbeiter. Gemeinsam mit unseren Mandanten prüfen wir, welche Kombination aus Lohnbuchführung und professioneller Beratung sinnvoll ist.
Unsere Leistungen umfassen:
Outsourcing:
Als Dienstleister übernimmt HESSLING & HESSLING sämtliche Aufgaben der laufenden Lohnbuchführung, die monatlichen und jährlichen Meldungen, die Erstellung von Personalstatistiken und die Betreuung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.
In diesem Zusammenhang übernehmen wir selbstverständlich auch die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für alle Lohnunterlagen. Natürlich erfolgt die Erledigung der Aufgaben innerhalb der gesetzlichen oder betriebsnotwendigen gemeinsam vereinbarten Fristen.
Für Mandanten, die den internen Arbeitsaufwand so gering wie möglich halten wollen, übernehmen unsere Mitarbeiter alle Aufgaben auch vor Ort und nutzen so gleichzeitig kurze Informationswege.
Interaktive Zusammenarbeit:
Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit ist die Vorerfassung der abrechnungsrelevanten Daten in einem von uns zur Verfügung gestellten Vorerfassungsprogramm, oder die Übernahme dieser Daten aus einem bereits bei dem Mandanten eingesetzten Programm (z.B. Zeiterfassungsprogramm). Wir greifen dann im Rahmen der Lohnabrechnung auf diese Daten zu und verhindern damit eine Doppelerfassung.