Steuernews #10 – Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH
Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH
Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen (z.B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge.
Die Vergütungsbestandteile dürfen sowohl dem Grunde nach, als auch der Höhe nach nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und müssen zudem „angemessen“ sein. Danach ist zu prüfen, ob auch ein fremder Geschäftsführer, der nicht an der GmbH beteiligt ist, diese Vergütung für seine Tätigkeit erhalten hätte (Drittvergleich).
Damit die Vergütungen des Gesellschafter-Geschäftsführers als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, müssen zuvor in einem Anstellungsvertrag klare und eindeutige Formulierungen enthalten sein. Zudem sind sämtliche Anpassungen in einer Gesellschaftervereinbarung zu treffen.
Tipp: Aufgrund der besonderen Bedeutung dieses Themensgebiets ist es sinnvoll, die entsprechende Gestaltung vorab mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.
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