Steuernews #7 – Spenden richtig absetzen
Spenden richtig absetzen
Viele Menschen spenden seit 2015 für Flüchtlinge, aber es wird auch für Sportvereine, Kirchengemeinden und Opfer von Naturkatastrophen gespendet. Wer spendet unterstützt nicht nur andere, sondern kann dadurch auch die eigene Steuerlast senken.
Um die Absetzbarkeit der gezahlten Zuwendungen zu gewährleisten, müssen einige Punkte beachtet werden. So muss die Spende zum Beispiel freiwillig erfolgen und der Spender somit aus freien Stücken handelt. Erbt ein Steuerpflichtiger beispielsweise einen Geldbetrag, den er auf Grund einer Anordnung im Testament spenden muss, ist diese Zuwendung nicht abzugsfähig, weil er nicht aus freien Stücken gehandelt hat.
Des Weiteren werden Spenden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn die Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Organisation gezahlt werden. Hierzu zählen unter anderem Empfänger, die mit dem Spendenerhalt gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke fördern. Beträge die direkt an eine bedürftige Person gezahlt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Neben Geldleistungen können auch Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden. Hier gelten die gleichen Regeln wie für Geldspenden. Werden zum Beispiel Spielsachen an ein Kinderheim gespendet, kann der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Handelt es sich jedoch um gebrauchte Gegenstände, kann nur der so genannte Verkehrswert geltend gemacht werden. Bei Sachspenden verlangt das Finanzamt außerdem einen Nachweis, auf dem die genaue Bezeichnung des Gegenstandes, der Neupreis, das Alter, der Zustand und der Wert, sowie der Tag der Spende vermerkt sind.
Sie wollen spenden? Bitte beachten Sie unsere folgenden Hinweise.
Bei Geldzuwendungen bis zu 200 € reicht der Kontoauszug bzw. ein Online-Ausdruck der Überweisung als Spendenbescheinigung. Sollten weitere Buchungen auf dem Kontoauszug vorkommen, die nichts mit der Zuwendung zu tun haben, dürfen diese geschwärzt werden. Sobald die Spende höher als die erwähnten 200 € ist, muss eine so genannte Zuwendungsbestätigung vorliegen. Auf dieser müssen der Empfänger, sowie das Datum der Spende und der Betrag enthalten sein. Diese Zuwendungsbestätigung muss der Steuererklärung im Original beigefügt werden.
Klären Sie bitte vorab, ob die Organisation, der Sie eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen wollen, auch steuerbegünstigt ist. Häufig gehen diese Informationen nicht aus der Werbeanzeige oder der Internetseite hervor, zögern Sie daher nicht, in diesen Fällen bei der Organisation nachzufragen. Besteht keine Steuerbegünstigung, kann die Spende steuerlich nicht geltend gemacht werden.
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