Alle wichtigen Informationen zur Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung sowie zu den Aufgaben eines Testamentsvollstreckers erhalten Sie bei uns.
Wir informieren und unterstützen Sie gerne, wenn:
- Sie eine gerechte und zügige Verteilung Ihres Nachlasses wünschen
- Sie den Schutz Ihres Vermögens sichern wollen
- Ihnen die Erhaltung des Familienfriedens wichtig ist
- Sie die finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder geregelt haben wollen
Diese Ziele lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Wenn die Erben alles selbst zu regeln versuchen, können sie schnell überfordert sein, und dann sind Streit und Ärger häufig die Folge. Somit sprechen für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung einige gute Gründe:
- Arbeitsentlastung für die Erben
- Friedensstiftung
- Durchsetzung des Erblasserwillens
- Minderjährigenschutz
- Schutz Behinderter
- Schutz des Erben vor seinen Gläubigern (§2214 BGB)
Eine Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, je größer das Vermögen ist und je mehr Erben vohanden sind. Bei umfangreichem Grundbesitz oder Gesellschaftsanteilen ist dies der Fall. Doch auch als allein stehende Person können Sie sich eines Testamentsvollstreckers bedienen, um zu gewährleisten, dass Ihr Vemögen auch nachhaltig der von Ihnen gewünschten Verwendung zugeführt wird.
Gerne informieren wir Sie zu diesen und weiteren Fragen und Angelegenheiten. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung Ihrer Verfügungen und stehen Ihnen auch für die Umsetzung Ihres Testaments im Rahmen der Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung gerne zur Verfügung.